Änderungen im Landesgaststättengesetz – Anzeigepflicht (jetzt auch per Wyhl-App) | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Änderungen im Landesgaststättengesetz – Anzeigepflicht (jetzt auch per Wyhl-App)

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG).

Die bisher erforderliche gaststättenrechtliche Gestattung wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.

Die Anzeige muss grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.

Online-Anzeige

Die Anzeige können Sie jetzt bequem online einreichen:

Anzeige nach § 2 LGastG

Die Online-Anmeldung finden Sie auch dauerhaft in der Wyhl-App unter dem Menüpunkt „FORMULARE“.