Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG).
Die bisher erforderliche gaststättenrechtliche Gestattung wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Die Anzeige muss grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Online-Anzeige
Die Anzeige können Sie jetzt bequem online einreichen:
Anzeige nach § 2 LGastGDie Online-Anmeldung finden Sie auch dauerhaft in der Wyhl-App unter dem Menüpunkt „FORMULARE“.