Ausgedruckte Passbilder vom Fotografen oder selbst ausgedruckte Passbilder, sind nicht mehr zulässig.
Es bestehen folgende Erfassungsmöglichkeiten:
durch den Fotografen, der sich einer zertifizierten Fotocloud angeschlossen hat
dm-Märkte, speziell verschlüsselte digitale Aufnahmen
durch zertifizierte Erfassungsterminals, die neuen Point-ID Geräte der Bundesdruckerei (noch nicht vor Ort)
direkt vor Ort in der Gemeinde mit einer von der Bundesdruckerei freigegebenen Digitalkamera